Rückerstattung
pauschales
Netzzutrittsentgelt
für Erzeugungsanlagen
aufgrund OGH-Urteil
31.10.2024. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass abweichend vom bisher gültigen Leitfaden „Netzanschluss“ der E-Control, ein Netzzutrittsentgelt an Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, nur dann verrechnet werden darf, wenn für den Netzanschluss konkrete, unmittelbare Maßnahmen im Netz erforderlich sind.
Basierend auf diesem Urteil werden die Stadtwerke Judenburg daher, wie die anderen Netzbetreiber, allen betroffenen Kund:innen, die ein pauschales Netzzutrittsentgelt bezahlt haben, ohne dass konkrete Maßnahmen für den Anschluss der Erzeugungsanlage notwendig waren, das verrechnete pauschale Netzzutrittsentgelt rückerstatten. Die notwendigen Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange. Die Kund:innen müssen nicht selbst aktiv werden. Sie werden von der Stadtwerke Judenburg AG in den nächsten Wochen über die Rückerstattung verständigt.
Wir sind ihr zuverlässiger
und kompetenter Partner
in Sachen Strom
Wenn es um Strom geht, liegen Sie bei uns richtig. Ganz egal, ob für Ihr Bauvorhaben, Ihre Photovoltaikanlage samt Netzanschluss, Ihren Smart Meter oder ein anderes Anliegen: Unser Team berät Sie und findet mit Ihnen eine Lösung.
Fakten
Unsere Energie in Zahlen!
Für die Errichtung Ihres Neuanschlusses, eine Änderung Ihres Netzanschlusses und den Zugang zu unserem Verteilernetz benötigen wir von Ihnen genaue Angaben, welche für uns die Basis für die Erstellung eines entsprechenden Angebotes und die effiziente Bearbeitung Ihres Auftrages darstellen. Zur Bekanntgabe dieser Daten steht Ihnen unser Online-Formular „Antrag Netzanschluss“ zur Verfügung.
Hier können Sie Ihren Antrag für den Anschluss einer Einspeiseanlage an das Verteilernetz einfach online ausfüllen.
Wir benötigen von Ihrem ausführenden Elektroinstallationsunternehmen nach Abschluss der Arbeiten eine Fertigstellungsmeldung. Diese und ein unterfertigter Energieliefer- und Netzzugangsvertrag sind die Voraussetzung für die Montage des Zählers und Inbetriebnahme der Anlage
Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden.
Kennzahlen 2023 über die Versorgungs- und Dienstleistungsqualität in unserem Verteilernetz.
Untenstehend finden Sie die gebuchte und die freie Einspeisekapazität im Umspannwerk Judenburg West gemäß ElWOG §20. Die Berechnung der gebuchten und verfügbaren Kapazität erfolgt entsprechend der Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022. Die errechnete Kapazität ist eine unverbindliche Information ohne Rechtsanspruch und stellt eine Momentaufnahme dar.
Jede Anfrage bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung. Diese wird durchgeführt, sobald eine vollständige Anfrage über das Online-Formular: Antrag Einspeiseanlagen/Energiespeicher bei uns eingegangen ist.
Die aktuellen Werte:
Gebuchte Kapazität: 11.000 kVA
Verfügbare Kapazität: 0 kVA
Stand 02. Oktober 2024
Die Spannungsqualität ist auf dem Weg vom Kraftwerk zum Netzbenutzer vielen Faktoren ausgesetzt, die sie beeinträchtigen können.
Alle notwendigen und aktuellen Infos finden Sie hier zum Download!
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Details für Sie zum Download.
Hier finden Sie die gültige Richtlinie für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Judenburg AG!
Kontaktdaten
Ihre Ansprechpartner:innen
Öffnungszeiten
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Wasserversorgung, Fernwärme, Elektriker, Installateure, Kundendienstcenter
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Smart-Meter
Plan- und Leitungsauskunft
Erst fragen, dann graben. Beschädigungen müssen nicht sein. Vor Beginn von Erdarbeiten sollten Sie unbedingt Informationen über die Lage unserer Strom- und Wasserleitungen einholen. Geben Sie uns bitte den genauen Bereich mit Straße und Hausnummer oder die Grundparzelle an, wo die Grabungsarbeiten stattfinden. Diese Auskünfte sind grundsätzlich kostenlos für Sie. Helfen Sie mit, unsere regionale Stromversorgung störungsfrei zu halten!