Stromnetz - Netzbetreiber - Netztarife
Die Stromkosten setzen sich grundsätzlich aus drei Bereichen zusammen: den Energiekosten, den Netzkosten und Steuern sowie Abgaben. Während Sie Ihren Stromlieferanten frei wählen können, bestimmt Ihre Wohnadresse den Netzbetreiber.
Als Ihr Netzbetreiber sind wir für den sicheren Betrieb des Stromnetzes verantwortlich – von der Errichtung über Wartung und Ausbau bis hin zu Leistungen rund um Ihren Zähler, wie Einbau, Datenmanagement und Instandhaltung.
Diese Netzentgelte werden österreichweit durch die Regulierungsbehörde E-Control festgelegt und regelmäßig überprüft. Zusätzlich werden über den Netzbetreiber auch gesetzliche Abgaben wie die Elektrizitätsabgabe oder Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien eingehoben.
Die Höhe der Netzkosten kann sich verändern, etwa durch notwendige Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze. Diese sind wichtig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den steigenden Anforderungen – etwa durch erneuerbare Energien oder Elektromobilität – gerecht zu werden.
Im Gegensatz dazu betreffen die Energiekosten den eigentlichen Stromverbrauch. Hier haben Sie als Kund:in die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen und den für Sie passenden Anbieter auszuwählen.
Sommer-Niedrig-Arbeitspreis (SNAP)
Vergünstigter Netztarif im Sommer auf der Netzebene 7 (Haushalte, Landwirte und Kleingewerbe)
Im Sommer, wenn die Sonne scheint, wird besonders viel Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt. Wird dieser Strom genau zu den Zeiten verbraucht, in denen er produziert wird, entlastet das die Stromnetze – und künftig auch die Stromkosten. Bei den Netzentgelten für Strom gibt es erstmals einen Rabatt für all jene, die Strom in den Sommermonaten zur Mittagszeit verbrauchen.
Mit Jahresbeginn wurde in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNT-VO) der sogenannte Sommer-Niedrig-Arbeitspreis (SNAP) eingeführt. Dieser gilt vom 1. April bis 30. September täglich zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. In diesem Zeitraum sparen Netzkund:innen 20 % der Netzkosten.
Wichtig:
- Wenn bei Ihrem Smart Meter die Auslesung von 1/4-Stundenwerten aktiviert ist, wird der vergünstigte Netztarif automatisch berücksichtigt – Sie müssen nichts weiter tun! Das ist der Fall wenn:
- Sie Ihre Opt-In-Zustimmung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erteilt haben
- Ihr Jahresverbrauch über 5.000 kWh liegt
- wenn Sie über eine Wärmepumpe, einen E-Ladepunkt (Wallbox) oder eine Photovoltaik-Anlage verfügen.
- Ist die 1/4-Stundenwerte-Auslesung nicht aktiviert, können Sie die Zustimmung zur Verarbeitung hier beantragen:
>>>>Zustimmung zur Verarbeitung von 1/4-Stundenwerten
Wichtig: Der SNAP gilt ausschließlich für Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch in diesem Zeitraum beispielsweise über eine Energiegemeinschaft decken, gilt bereits der reduzierte Netztarif der lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft. In diesem Fall gibt es keine zusätzliche Vergünstigung durch den SNAP.
Online-Formular
Der SNAP ist ein zeitlich begrenzter Netztarif. Für Stromverbrauch in festgelegten Sommerzeiten wird ein um 20 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt angewendet.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt:
- von April bis September
- täglich von 10 Uhr bis 16 Uhr
Für Stromverbrauch in diesen Zeitfenstern werden die Netzgebühren reduziert. Außerhalb dieser Zeiten gelten die regulären Netzentgelte.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis richtet sich an Netzkund:innen mit Smart Meter, bei denen die 1/4-stündliche Erfassung des Stromverbrauchs aktiviert ist und die ihren Stromverbrauch zumindest teilweise in die Mittagsstunden verlagern können.
Damit der Sommer-Nieder-Arbeitspreis angewendet werden kann, muss die Erfassung der 1/4-Stundenwerte vom Kunden aktiv im Kundenportal freigeschaltet werden, da diese Einstellung keine Voreinstellung ist. Ist diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Abrechnung automatisch.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt nur für Stromverbrauch in bestimmten Zeitfenstern. Damit dieser Verbrauch korrekt zugeordnet und abgerechnet werden kann, ist eine 1/4-stündliche Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich. Nur so kann festgestellt werden, wann der Strom genutzt wurde und ob der reduzierte Tarif angewendet werden kann.
Nein. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis wird automatisch berücksichtigt, sobald die 1/4-stündliche Erfassung des Stromverbrauchs aktiviert ist. Eine gesonderter Anfrage ist nicht erforderlich.
Die Zustimmung zur Verarbeitung der 1/4-Stundenwerte können Sie über unser Online-Formular beantragen:
Der Sozialtarif, gültig ab 1. 4. 2026.
Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Haushalt unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt und die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind (OBS-Bescheid); diese Befreiung ist die zentrale Voraussetzung, und ohne sie gibt es keinen Sozialtarif. Alle Informationen finden Sie HIER! Zum Antragsformular.